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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Wird 2025 Pflicht! – Alles, was wichtig ist erfährst du hier.

Inhaltsverzeichnis

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das im Juni 2025 in Kraft tritt, markiert einen Meilenstein in der Förderung der Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen. Es ermöglicht einer breiteren Bevölkerung – insbesondere Menschen mit Behinderungen – den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten. Gleichzeitig hat das Gesetz erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und zwingt Unternehmen, ihre digitalen Angebote entsprechend anzupassen.

Barrierefreiheit wird 2025 zur Pflicht

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) endgültig in Kraft und bringt wichtige Änderungen mit sich. Es ist Teil der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht, der bereits im Juli 2021 in Deutschland integriert wurde. Auch die zugehörige Verordnung zum BFSG (BFSGV) wurde bereits am 15. Juni 2022 verabschiedet und regelt nun spezifische Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen, die nach dem Stichtag im Juni 2025 in den Verkehr gebracht oder für Verbraucher erbracht werden.

Für Unternehmen bedeutet dies: Barrierefreiheit wird zur gesetzlichen Pflicht – und das betrifft nicht nur Webseiten und Software, sondern auch den Online-Handel, überregionalen Personenverkehr und Bankdienstleistungen. Doch was genau steht im BFSG und wie kannst du sicherstellen, dass dein Unternehmen bis 2025 alle Anforderungen erfüllt?

Ziele des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das BFSG – auch bekannt als „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ – verfolgt das Hauptziel, digitale Angebote für eine breitere Bevölkerung zugänglich zu machen. Dabei liegt der Fokus auf der Beseitigung von Barrieren, die Menschen mit sensorischen, kognitiven oder motorischen Einschränkungen den Zugang erschweren. Langfristig sollen Unternehmen so neue Marktsegmente und Zielgruppen erschließen können.

Unter dem Begriff „Barrierefreiheit“ im digitalen Kontext verstehen wir die uneingeschränkte Zugänglichkeit von Websites, Apps und digitalen Diensten für alle Nutzer – unabhängig von individuellen Einschränkungen. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass Angebote lediglich „barrierearm“ sind. Einige Hindernisse wurden bereits beseitigt, doch es gibt oft weiterhin Herausforderungen, wie etwa schwache Farbkontraste oder fehlende Untertitel. Vollständige Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte von Menschen mit Behinderungen genauso problemlos genutzt werden können wie von Menschen ohne Einschränkungen.

Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

Das BFSG richtet sich an eine breite Palette von Unternehmen – von Herstellern über Händler und Dienstleister bis hin zu Importeuren. Zum ersten Mal werden auch privatwirtschaftliche Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet. Besonders betroffen sind Branchen wie:

  • Finanzwesen
  • Versicherungen
  • E-Commerce (Onlineshops – B2C)
  • Personenbeförderung
  • Tourismus
  • Medien

Unternehmen aus diesen Bereichen müssen bis Juni 2025 sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei und für alle Nutzer zugänglich sind.

Betroffene Produkte und Dienstleistungen

Das BFSG gilt für spezifische Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht oder für Verbraucher erbracht werden. Zu den betroffenen Produkten zählen:

  • Hardwaresysteme (inkl. Betriebssysteme)
  • Geldautomaten
  • Selbstbedienungsterminals (wie Zahlungsterminals, Check-in-Automaten, Fahrausweisautomaten)
  • Smart-TVs und Smartphones
  • E-Book-Lesegeräte

Betroffene Dienstleistungen umfassen unter anderem:

  • Telekommunikationsdienste (Telefon- und Messengerdienste)
  • Websites und Apps für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)
  • Elektronische Bankdienstleistungen
  • E-Books und Software
  • Online-Shops

Anforderungen an digitale Barrierefreiheit

Die Anforderungen im Rahmen des BFSG orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)des World Wide Web Consortium (W3C). Diese Richtlinien basieren auf vier grundlegenden Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Alle Informationen und Elemente müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein – beispielsweise durch beschreibende Alt-Texte für Bilder oder alternative Hörversionen für sehbehinderte Menschen.
  • Bedienbarkeit: Benutzeroberflächen und Navigation müssen so gestaltet sein, dass sie einfach zu bedienen sind – auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen, die auf alternative Eingabemethoden angewiesen sind.
  • Verständlichkeit: Inhalte sollten klar strukturiert und leicht verständlich sein, damit alle Nutzer die Informationen problemlos erfassen können.
  • Robustheit: Digitale Inhalte müssen so konzipiert sein, dass sie auf unterschiedlichen Plattformen und Geräten funktionieren und auch mit zukünftigen Technologien kompatibel bleiben.

Ausnahmen vom BFSG

Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro können teilweise von den Anforderungen befreit werden. Ebenso gelten bestimmte Ausnahmen für Bildungseinrichtungen wie Schulen und öffentlich-rechtliche Medien, sofern ihre Angebote nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind. Weitere Ausnahmen sind möglich, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde oder grundlegende Umgestaltungen erfordert.

Strafen bei Nichteinhaltung

Sollte dein Unternehmen die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, müssen mit erheblichen Strafen gerechnet werden. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung und können bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Wiederholte Verstöße oder besonders schwerwiegende Missachtungen können sogar zu noch höheren Strafen führen.

Barrierefreiheitsstrkungsgesetz

Unsere Unterstützung für dein Unternehmen

Du fragst dich, wie du dein Unternehmen optimal auf die Anforderungen des BFSG vorbereiten kannst? Wir von SEO Wunderland bieten dir maßgeschneiderte Lösungen an – von der Analyse bis hin zur Umsetzung.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Barrierefreiheits-Test: Wir überprüfen deine Webseite oder digitale Plattform, um bestehende Barrieren zu identifizieren.
  • Individuelle Beratung: Wir informieren dich umfassend über die Anforderungen des BFSG und zeigen dir, wie du deine digitalen Angebote optimal anpassen kannst.
  • Technische Umsetzung: Wir realisieren die notwendigen Änderungen, sodass deine Webseite oder Dienstleistung vollständig barrierefrei wird.

Fordere jetzt ein individuelles Angebot an und lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass dein Unternehmen rechtzeitig alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt – und langfristig von den Chancen einer barrierefreien digitalen Präsenz profitiert.

Checkliste: So wird deine Website barrierefrei

  • Alt-Texte für Bilder: Sind alle relevanten Bilder mit beschreibenden Alt-Tags versehen?
  • Kontraste: Hast du einen ausreichenden Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund sichergestellt?
  • Tastaturnavigation: Lässt sich deine Webseite vollständig über die Tastatur bedienen?
  • Responsives Design: Funktioniert deine Webseite auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen?
  • Barrierefreie Videos: Sind deine Videos mit Untertiteln oder Audiobeschreibungen versehen?
  • Formulare: Sind alle Formulare klar strukturiert und verständlich aufgebaut?
  • Einfache Sprache: Verwendest du eine einfache, verständliche Sprache in deinen Texten und Anleitungen?
  • Screenreader-Kompatibilität: Hast du die Funktionalität deiner Webseite mit einem Screenreader getestet?
  • Fehlerkorrektur: Werden Nutzer bei Eingabefehlern klar und verständlich informiert?
  • Technische Robustheit: Ist deine Webseite auf allen gängigen Plattformen und Browsern nutzbar?

Diese Checkliste gibt dir einen Überblick über die notwendigen Schritte, um die Barrierefreiheit deiner Website oder digitalen Angebote sicherzustellen. Kontaktiere uns, um einen umfassenden Checkup durchzuführen und gemeinsam einen Plan zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erstellen.

Weiterführende Links und Rechtsnachweise

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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